Kategorie-Bildplätze (kostenfreier Werbeauftritt für ein Jahr)

Nur für die Schnellsten - da begrenzte Verfügbarkeit!

Als Kategorie-Bild wird die Fotoeinblendung in der rechten Spalte der jeweiligen Leistungskategorie (Bsp. Menü GLEISBAUTECHHNIIK > Stopfmaschinen) bezeichnet.
Freie Kategorie-Bildplätze (ca. 200 x 150 pixel) können von erstmals angemeldeten Nutzern kostenfrei, für die Dauer von einem Jahr, für die Einblendung von geeignetem eigenem Fotomaterial als Werbeauftritt genutzt werden.
Ihr Kategorie-Bild wird verlinkt mit Ihrer Homepage und enthält darüber hinaus die Möglichkeit zur Ablage eines Mouseover-Textes (bis ca. 400 formatierbare Zeichen).

Voraussetzung für die Nutzung ist:

  • Das Kategorie-Bild ist seitens Appavis als frei ausgewiesen (Kennzeichnung Kategorie-Bild noch frei)
  • Der Nutzer hat einen Tarif gebucht, der Anbieten enthält und ist innerhalb der präferierten Leistungskategorie selbst aktiv tätig
  • Für die Übergabe eines Kategorie-Bildplatzes ist die ausdrückliche Zustimmung seitens Appavis erforderlich (Kategorie-Bildplatz muss frei von Vor-Reservierungen sein)


Appavis behält sich das Recht vor, auch bei mehreren verfügbaren freien Kategorie-Bildplätzen, dem nachfragenden Nutzer nur einen Kategorie-Bildplatz (eine Leistungskategorie) anzubieten. Der Kategorie-Bildplatz kann seitens Appavis in eine Bildschleife (Einbindung weiterer Nutzer) gewandelt werden.
Das Recht an der kostenfreien Nutzung des von Appavis übergebenen Kategorie-Bildplatzes besteht nur für die Dauer von einem Jahr ab Freigabe des Kategorie-Bildplatzes und bedingt einen aktiven, ungekündigten Abonnementvertrag (auch Probe), der Suchen/Anbieten enthält.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen noch nicht belegten freien Kategorie-Bildplatz.
Das Recht am übergebenen Kategorie-Bildplatz ist nicht auf Dritte übertragbar und erlischt mit der etwaigen Auflösung des Abonnementvertrages automatisch.
Nach Ablauf der vorgenannten kostenfreien Jahresfrist kann Appavis die Nutzung des Kategorie-Bildplatzes kostenpflichtig machen und neu vergeben.

Die vorstehenden Informationen gelten im Zusammenhang mit unseren AGB.

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